Wasserschäden richtig beseitigen
Nach einem Wasserschaden bzw. Hochwasserschaden sollten Sie so schnell wie möglich eine Analyse durchführen lassen und die Sanierungsmaßnahmen planen. Sofern dies unterlassen wird, und die Bauteilschichten nicht sofort getrocknet werden, kann sich (vor allem unter einem wärmedämmendem Estrich) innerhalb weniger Tage gefährlicher Schimmel bilden.
Nicht versicherter Hochwasserschaden / Wasserschaden
Ist der Schaden nicht versichert, ...
werden in der Hektik die möglichen Folgen für die Bausubstanz, den Geldbeutel und die Gesundheit oft außer Acht gelassen. Auf Grund von Unkenntnis und mangelnder Beratung und damit unzureichender Sanierung werden durch mögliche Spätfolgen oft eine Sanierung der Sanierung notwendig. Diese Art zu "Sparen" kann Sie viel unnötiges Geld kosten.
Versicherter Hochwasserschaden / Wasserschaden
Liegt ein versicherter Hochwasserschaden / Wasserschaden vor, ist die Versicherung in erster Linie an einer kostengünstigen Schadensregulierung interessiert. Die Gesundheit der Bewohner steht dabei nicht immer unbedingt an erster Stelle. Eine billige "Pinselsanierung" ohne den Schimmelpilzbefall zu entfernen, birgt nicht nur gesundheitliche Gefahren, sondern auch die einer spätere Sanierung zu Lasten des eigenen Geldbeutels sowie eine erhebliche Wertminderung der Immobilie bis hin zur Unverkäuflichkeit.
Unabhängiger Bausachverständiger
Als unabhängiger Bausachverständiger für Feuchteschäden und Schimmelpilzschäden analysiere ich die Schadenssituation genau und dokumentiere sie. Dabei werden mögliche Gefahren durch einen Schimmelpilzbefall berücksichtigt, und die Trocknung wird sofort eingeleitet.
Wichtig ist, dass das richtige Trocknungssystem zum Einsatz kommt, damit der Schimmelsporenbefall im Gebäude nicht durch die Trocknung noch verstärkt wird.
Eine fachgerechte Analyse der Schadenssituation reduziert mögliche Spätfolgen für das Gebäude und die Gesundheit auf ein Minimum.
Während der Sanierung selbst müssen sowohl die Bewohner, als auch die Handwerker geschützt werden.
Eine unzureichende oder fehlerhafte Erstsanierung kann nicht mehr ungeschehen gemacht werden. Eventuelle Spätfolgen am Objekt und an der Gesundheit werden bei der Versicherung kaum mehr durchsetzbar sein.